Ferienwohnung Am Schwanensee in Plön

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn ein Exemplar vom Gast unterschrieben an die Vermieter zurückgegeben und eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises geleistet wurde oder wenn die Ferienwohnung bereitgestellt worden ist.

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  2. Die Vermieter sind verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der von der Vermieterin ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach der ständigen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland bei Überlassung von Ferienwohnungen 10% des Mietpreises.
  4. Die Vermieter sind nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  5. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag um 10 Uhr geräumt sein. Ebenso kann die Ferienwohnung nicht vor 15 Uhr belegt werden, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen.
  6. Es erfolgt eine Übergabe und Abnahme der Ferienwohnung. Die Ferienwohnung ist vom Gast pfleglich zu behandeln und während der gesamten Mietzeit zu reinigen.
    Am Abreisetag ist die Ferienwohnung aufgeräumt zu übergeben. Die Endreinigung wird von den Vermietern durchgeführt und ist im Gesamtmietpreis enthalten. Für Schäden, die während der Mietzeit verschuldet werden, haftet der Gast.
  7. In der Ferienwohnung darf nicht geraucht werden. Haustiere sind nicht erlaubt.
  8. 1 PKW-Stellplatz wird kostenfrei auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen.
  9. Der aufgeführte Gesamtmietpreis gilt nur für die angegebene Personenzahl. Sofern weitere Personen die Wohnung nutzen wollen, ist dies im Vorwege mit den Vermietern abzustimmen. Eventuell anfallende Mehrkosten sind spätestens am Anreisetag zu entrichten.
  10. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadensersatzforderung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Plön.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen. Der Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich mit dem Buchungsdatum zusammenhängen (in der Regel von 14 Tagen).

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